Lagerbestand, bis Mittwoch, den 25. Dezember 2024 - Zwischenverkauf vorbehalten.
Betr.: ABLEGEREIFE von Hebebänder/Rundschlingen: Die Herstellung, Anwendung und Prüfung von Rundschlingen und Hebebänder ist innerhalbder EU durch die EN 1492-2 (für Rundschlingen) und EN 1492-1 (für Hebebänder) geregelt.In diesen vorgenannten Normen gibt es KEINEN Hinweis oder Vorschrift wann Rundschlingenund Hebebänder, aus zeitlicher Nutzungsdauer heraus abgelegt werden müssen!Die Norm regelt die Außerbetriebnahme von Rundschlingen und Hebebändern bei sichtbarenSchäden wie Rissen, Schnitten u.ä. am Gurtband und das Fehlen bzw. die Nichtlesbarkeit derEtiketten.Grundsätzlich gelten für die Benutzung von Rundschlingen und Hebebänder die in denNormen EN1492-1 und EN1492-2 aufgeführten Sachverhalte.
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